Wenn Sie beim Kauf Ihres Schreibgeräts eine Gewährleistung auf Lebenszeit erhalten haben, gilt die Gewährleistung auf Lebenszeit gemäß dem Garantieschein für Material- und Verarbeitungsmängel. 2007 haben wir eine beschränkte Gewährleistung für zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um zwei weitere Jahre eingeführt. Für alle von der Gewährleistung abgedeckten Reparaturen ist ein Kaufbeleg erforderlich (z. B. Quittung oder Rechnung).
Sie müssen Ihren Kaufbeleg aufbewahren, um Anspruch auf eine Reparatur Ihres Schreibgeräts zu haben in dem Zeitrahmen und unter den Bedingungen, die in der beim Kauf bereitgestellten Gewährleistung festgelegt sind.
Wird die Reparatur nicht von der Gewährleistung abgedeckt, senden wir Ihnen nach Untersuchung des Schadens einen Kostenvoranschlag, den Sie dann annehmen können. Wenn Sie den Kostenvoranschlag nicht annehmen, stellen wir Ihnen für die Rücksendung des Schreibgeräts keine Versand- oder Bearbeitungsgebühren in Rechnung. Weitere Informationen finden Sie unten in den FAQ zu Reparaturen.
Die Gewährleistung erstreckt sich auf Material- und Verarbeitungsfehler. Sie gilt nicht für Schäden aufgrund eines falschen Gebrauchs oder Missbrauchs, für fehlende Teile oder normale Abnutzungserscheinungen. Darüber hinaus wird die Gewährleistung ungültig, wenn Sie Zubehör wie Minen, Tintenpatronen oder Tintenflacons von anderen Marken als Parker verwenden.
Die Gewährleistung deckt den Verlust Ihres Schreibgeräts nicht ab.
Die Gewährleistung deckt keine Schäden ab, die außerhalb des Herstellungsprozesses entstehen.